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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.06.2010 - I-1 W 51/10   

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https://dejure.org/2010,12797
OLG Hamm, 29.06.2010 - I-1 W 51/10 (https://dejure.org/2010,12797)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.2010 - I-1 W 51/10 (https://dejure.org/2010,12797)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - I-1 W 51/10 (https://dejure.org/2010,12797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 42, 44 ZPO
    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung zur mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit wegen verweigerter Terminsverlegung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 1 W 51/10
    Entgegen der Auffassung der Beklagten begründet die Ablehnung des Terminsverlegungsantrages durch Beschluss vom 7.1.2010 aus der maßgeblichen Sicht der Beklagten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände nicht Zweifel an der Unvoreingenommenheit und der objektiven Einstellung des entscheidenden Richters (vgl. zum Prüfungsmaßstab etwa BGH NJW 1980, 2539; NJW 2004, 164).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 1 W 51/10
    Wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, kann die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ausnahmsweise nur dann ein Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters begründen, wenn erhebliche Gründe für die Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (vgl. z.B. BGH NJW 2006, 2492; OLG Köln MDR 2010, 283).
  • OLG München, 13.10.2009 - 11 W 2244/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 1 W 51/10
    Ausführungen zu der Zulässigkeit und Begründetheit des Ablehnungsgesuchs sind nicht erforderlich und in der Regel unangebracht (vgl. etwa OLG München OLGR München 2009, 875).
  • OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Sachbehandlung von

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 1 W 51/10
    Wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, kann die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ausnahmsweise nur dann ein Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters begründen, wenn erhebliche Gründe für die Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (vgl. z.B. BGH NJW 2006, 2492; OLG Köln MDR 2010, 283).
  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

    Hingegen kann ein Ablehnungsersuchen nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass sich der Richter in seiner dienstlichen Erklärung nicht hinreichend mit der von der ablehnenden Partei geäußerten Kritik an seinen Entscheidungen oder der von ihr vertretenen Rechtsauffassung auseinandergesetzt habe (OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2010 - 1 W 51/10, juris-Rn. 16 = MDR 2010, 1282).

    Dann ist auch die Gesamtschau dieser Verhaltensweisen im Regelfall nicht geeignet, eine berechtigte Sorge der Befangenheit des abgelehnten Richters zu begründen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2016 - I-32 W 7/16, juris-Rn. 48 = NJW-RR 2016, 1206; OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2010 - 1 W 51/10, juris-Rn. 19 = MDR 2010, 1282; OLG München, Beschluss vom 07.01.2016 - 8 W 2476/15, Rn. 26 = MDR 2016, 352; Stackmann in MüKo ZPO, 5. Aufl., § 42 Rn. 55).

  • OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsanträge

    Danach bildet eine lediglich vorläufige Rechtsauffassung von vornherein keinen Ablehnungsgrund (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535, 1536; OLG Hamm MDR 2010, 1282; OLG Naumburg MDR 2007, 794).
  • OLG Hamm, 19.07.2013 - 32 W 10/13

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Vor diesem Hintergrund kann die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ausnahmsweise dann ein Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters begründen, wenn erhebliche Gründe für die Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (vgl. z.B. BGH NJW 2006, 2492, 2429, Tz. 31; OLG Hamm MDR 2010, 1282).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2021 - 3 WF 162/20

    Richterablehnung; Befangenheit, Meinungskundgabe zu Erfolgsaussichten des

    Auf die Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung, die Richtigkeit bzw. Angreifbarkeit der rechtlichen Würdigung und der dieser zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen kommt es grundsätzlich nicht an, da - wie bereits angeführt - die Befangenheitsablehnung kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.05.2011 - 5 WF 39/11 -, zit. nach juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2010 - I-1 W 51/10 -, zit. nach juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 24.06.2010 - 5 W 37/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11658
OLG Rostock, 24.06.2010 - 5 W 37/10 (https://dejure.org/2010,11658)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.06.2010 - 5 W 37/10 (https://dejure.org/2010,11658)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 5 W 37/10 (https://dejure.org/2010,11658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftswert für die Beurkundung eines notariellen Unternehmenskaufvertrages

  • rechtsportal.de

    KostO § 39 Abs. 2
    Geschäftswert für die Beurkundung eines notariellen Unternehmenskaufvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1282
  • FGPrax 2010, 315
  • FGPrax 2011, 315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1975 - III ZR 171/72

    Berechnung des Gegenstandswerts der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei der

    Auszug aus OLG Rostock, 24.06.2010 - 5 W 37/10
    Ist Gegenstand eines Kaufvertrages die Veräußerung eines Unternehmens insgesamt - wie hier - so ist anerkannt, dass bei der Wertbemessung in der Regel der vereinbarte Kaufpreis zugrundezulegen ist (BGH NJW 1975, 1417, 1418; 2009, 653; BayOblG OLGZ 1991, 361).
  • KG, 04.02.1991 - 16 WF 517/91
    Auszug aus OLG Rostock, 24.06.2010 - 5 W 37/10
    Ist Gegenstand eines Kaufvertrages die Veräußerung eines Unternehmens insgesamt - wie hier - so ist anerkannt, dass bei der Wertbemessung in der Regel der vereinbarte Kaufpreis zugrundezulegen ist (BGH NJW 1975, 1417, 1418; 2009, 653; BayOblG OLGZ 1991, 361).
  • OLG Rostock, 06.06.2011 - 5 W 38/10

    Notarkosten: Geschäftswertermittlung für einen Erbbaurechtsvertrag zur

    Auch bei der Antragstellung durch die Notarin ist Beschwerdeführer nach ganz h.M. der Kostenschuldner (OLG Rostock, Beschluss vom 24.06.2010, 5 W 37/10; Bay.OLG, DNotZ 1972, 243).
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